Firmenprofil
Die Allgäuer Wohnungsverwaltung ist bauträgerunabhängig u. besteht seit 1969 (eingetragen im Kemptener Handelsregister unter HRA 1050). Sie verfügt über ein haftendes Kapital von € 75.000,00.
Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Frank Runge, Dipl.-Ing. Univ., Immobilienwirt (VWA), Bauingenieur.
Darüber hinaus gehören zum Team der AWV 20 überwiegend langjährige Mitarbeiter sowie i.d.R. zwei Auszubildende.
Tätigkeitsgebiet
Unser Unternehmen hat sich auf die Verwaltung von Wohnungseigentum spezialisiert. Wir sind überregional tätig, vor allem im Allgäu, aber auch im übrigen schwäbischen Raum sowie in Oberbayern mit Schwerpunkten in München, Landsberg und Schongau.
Derzeit werden über 6000 Eigentumswohnungen betreut sowie die zugehörigen Garagen und diverse gewerbliche Objekte.
Durch langjährige Betriebszugehörigkeit und konsequente Fortbildung konnten sich unsere Fachkräfte einen enormen Erfahrungsschatz für die Verwaltung von Wohnungseigentum erwerben.
Organisation
Ein ganz besonderes Anliegen ist uns der ständige persönliche Kontakt zu den Gemeinschaften bzw. ihren Beiräten, wozu wir u. a. regelmäßige Besuche durch unsere Außendienstmitarbeiter durchführen.
Entscheidenden Wert legen wir auf die kompetente technische Betreuung „unserer“ Wohnanlagen durch unser technisches Personal.
Buchhaltung und Abrechnung für die Wohnungseigentümer -Gemeinschaften laufen über eine eigene EDV-Anlage unter Verwendung hochspezialisierter Programme. Dies ermöglicht termingerechte Erstellung aussagekräftiger und übersichtlicher Abrechnungen und leicht prüfbare Auswertung aller Buchungsvorgänge.
Aufgrund unseres großen Verwaltungsbestandes können wir in verschiedenen Bereichen (z.B. Gas, Versicherung und Strom) teilweise erhebliche Sonderkonditionen beanspruchen, die wir voll an die Wohnungseigentümer weitergeben – insbesondere können wir durch den Abschluss von Rahmenverträgen außergewöhnlich niedrige Versicherungsprämien bei optimalem Versicherungsschutz anbieten.
Selbstverständlich haben wir für den „Fall der Fälle“ eine umfangreiche Büro- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung, sowie eine Vetrauensschadenversicherung abgeschlossen.
Allgemeines
§ 20WEG schreibt die Bestellung eines Verwalters bei Wohnungseigentum unabdingbar vor.
die Verwaltung bezieht sich allerdings nur auf das gemeinschaftliche Eigentum (für das Sondereigentum – also die Wohnung bzw. nicht zu Wohnungszwecken genutzte Räume – ist der jeweilige Eigentümer selbst zuständig).
der Verwalter ist damit stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Dies setzt neben speziellen wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung unverzichtbar sind, auch gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus. Daneben sind selbstverständlich erforderlich:
- Zuverlässigkeit
- Unparteilichkeit und
- geordnete Vermögensverhältnisse
Die Verwaltervergütung ist daher ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Ihre Höhe bestimmt sich durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütung bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwalterfirmen möglich.
Vor der Verwalterbestellung sollte man sich daher „seinen“ Verwalter womöglich persönlich anschauen, d. h. sein Büro, seine Mitarbeiter, seine Buchhaltung etc. kennengelernt haben, denn ein Blick „hinter die Kulissen“ kann mehr aussagen als alle übrigen Informationen.
Daneben sollten zum Vergleich mindestens die nachstehenden Unterlagen vorliegen:
- Leistungsverzeichnis und Gebührenkatalog
- Verwaltervertrag
- Muster von Abrechnung, Wirtschaftsplan und Versammlungsprotokoll
- Referenzliste